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Verteidigung in Strafsachen
Die Strafverteidigung erfordert ein zielgerichtetes und engagiertes Vorgehen seitens des Strafverteidigers. Im Vordergrund des Anwalts für Strafrecht steht das Interesse des Mandanten.
Der Strafverteidiger ist dabei zur Verschwiegenheit verpflichtet. Im Rahmen einer Strafverteidigung kann man sein Anliegen als Beschuldigter ohne weiteres seinem Anwalt für Strafrecht anvertrauen. Der Strafverteidiger ist nicht dafür da, über seine Mandanten zu urteilen - der Strafverteidiger nimmt vielmehr die Rechte seines Mandanten wahr.
Vertretung gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht
Als Kanzlei im Strafrecht übernehmen wir für unseren Mandanten in einem Strafverfahren die vollständige Beratung und Vertretung gegenüber
- der Polizei,
- der Staatsanwaltschaft
- und dem Gericht.
Nutzen Sie Ihre Rechte
Das Gesetz räumt dem Betroffenen in einem Strafverfahren Rechte ein. Diese Rechte sind von enormer Bedeutung. Verzichten Sie also nicht etwa voreilig auf Ihr Schweigerecht. Auch wenn Sie meinen, das der Ihnen gegenüber erhobene Vorwurf falsch ist, kann jedes gesprochene Wort oder jede schriftliche Stellungnahme juristisch betrachtet von Nachteil sein. Was für den Betroffenen eine normale Auskunft ist, kann für die Ermittlungsbehörden bereits den nötigen Nachweis einer Straftat bringen.
- Wer schweigt, macht nichts falsch
Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, Angabe zur Sache zu machen bzw. zu den Ermittlungen beizutragen
- Das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden
Das Schweigen wird von den Ermittlungsbehörden respektiert, es ist von der Verfassung garantiert
- Erst Akteneinsicht über einen Anwalt vornehmen
Eine Äusserung zur Sache vor Akteneinsicht und Erörterung des Akteninhalts mit Ihrem Rechtsanwalt ist grundsätzlich ein schwerer Fehler!
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Die Maßnahmen des Strafverteidigers
Als Strafverteidiger sind wir uns der besonderen Verantwortung bewusst. Ihr Anwalt im Strafrecht beantragt zunächst Akteneinsicht bei den Ermittlungsbehörden. So wird gewährleistet, dass Ihre Strafverteidigung von Beginn an alle Möglichkeiten einer effektiven Verteidigung wahrnimmt.
Ein Anwalt schafft das nötige Gegengewicht zu dem staatlichen Apparat. Je früher Sie einen Rechtsanwalt an Ihrer Seite haben, der Sie vor unüberlegten Schritten bewahrt, Sie über Ihre Rechte aufklärt und darüber wacht, dass Ihre Rechte auch von den Ermittlungsbehörden respektiert werden, desto besser kommen Sie aus einem Strafverfahren heraus.
Kanzlei für Strafrecht
Unsere Kanzlei liegt zentral gelegen am Fehrbelliner Platz in Berlin Wilmersdorf.
Sie profitieren von einer klaren Schwerpunktsetzung und davon, dass der Gedanken- und Erfahrungsaustausch der Anwälte untereinander durchdachte Ergebnisse mit sich bringt.
Wenn Sie Fragen haben, oder einen Termin vereinbaren möchten, erreichen Sie unser Büro unter der Telefonnummer:
030 / 863 954 72
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